AGB

SMARTY Hotels | Boardinghouses

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von RHK Hotelgesellschaft mbH und RHK Zeitwohnen GmbH...
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsschluss, Vertragspartner, Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

Leistungen, Preise, Zahlung, Abrechnung

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen oder gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
Die Preise können vom Hotel ferner geändert werdanen, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer und / oder Gäste, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen und rechtskräftigen Forderung gegen über einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. Das Hotel behält sich vor, Vorautorisierung von Kreditkarten vor der Anreise vorzunehmen. Der vorautorisierte Betrag wird innerhalb von sieben bis 14 Tagen nach dem Check-out wieder freigegeben, abhängig von der kreditkartenausgebenden Bank. Dies ist abhängig von der Bank des Kunden und kann vom Hotel nicht beeinflusst werden. Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Buchung eine gültige Kreditkarte vorgelegt werden muss. Andernfalls wird die Reservierung sofort storniert.

Rücktritt vom Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) und Nichtnutzung der Leistungen des Hotels

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet den vertraglich vereinbarten Preis für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Rücktritt des Hotels

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100% des vollen Logispreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Hausregeln

Die geltenden Hausregeln sind ebenfalls Vertragsbestandteil. Die Hausordnung kann hier heruntergeladen oder im Hotel eingesehen werden.

Haftung des Hotels

Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Einklang mit deutschen Bankbestimmungen ist die Barzahlung mit € 500 Banknoten nicht möglich. Wir akzeptieren Zahlung per VISA, MASTERCARD, AMERICAN EXPRESS oder Maestro-Karte verarbeitet durch Payone GmbH und Sixpayment Services.

AGB FÜR ALLE SMARTY INSTAGRAM GEWINNSPIELE 

Mit der Teilnahme an allen SMARTY Gewinnspielen akzeptiert der/die Teilnehmerin die hier genannten Teilnahmebedingungen. Informationen zur Erhebung und Verwendung der Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.

1. Veranstalter des Gewinnspiels ist die RHK Living GmbH, Siegburger Straße 57, 50679 Köln, Deutschland.
2. Die Teilnahmemöglichkeit an den genannten Aktionen beginnt am Tag der Veröffentlichung und endet an den genannten Daten des Postings. Teilnimmt derjenige, der die jeweiligen Aufgaben und Bedingungen der Teilnahme erfüllt.
3. Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich.
4. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
5. Mitarbeiter der Rheinland Hotel Kollektion sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.
6. Hotelübernachtungsgutscheine: Diese Gutscheine gelten nur für ein Zimmer und eine Nacht. Zu Messezeiten und Eventzeiten ausgeschlossen.
7. Die Gewinne werden an den besagten Daten unter allen teilnehmenden Personen per Zufallsprinzip ermittelt. Der/die Gewinner/in wird in einem unseren Beiträgen erwähnt und über Instagram per persönlicher Message benachrichtigt und nach seiner/ihrer Postadresse gefragt.
8. Der/die Gewinner/in muss den Gewinn innerhalb von einer Woche nach Benachrichtigung schriftlich, per E-Mail oder über Instagram per persönlicher Message annehmen und die Adresse zum Versand des Gewinnes angeben. Der Gewinn wird an die angegebene Adresse zugeschickt. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Meldet sich der/die Gewinner/in nicht innerhalb der angegebenen Frist, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und die RHK Living GmbH wird den Gewinn erneut verlosen.
9. Mit der Teilnahme erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten im Auftrag der RHK Living GmbH für die Dauer der Aktion gespeichert und weiterverarbeitet werden. Nach endgültiger Abwicklung der Aktion werden die im Rahmen dieses Gewinnspiels angegebenen Daten gelöscht.
10. Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht getauscht und nicht in bar ausgezahlt werden.
11. Die RHK Living GmbH ist berechtigt, Änderungen am Gewinn vorzunehmen. In diesem Fall erhält der Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn.
12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
13. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig.
14. Die RHK Living GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei dem Verdacht auf Manipulationen ohne Angabe von Gründen von dem Gewinnspiel auszuschließen. Handelt es sich dabei um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden; ein bereits ausgelieferter Gewinn kann zurückgefordert werden.
15. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon unberührt. Für das Nutzungsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Beiersdorf gilt deutsches Recht.
16. Die RHK Living GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen (z. B. Manipulation) oder rechtlichen Gründen (z. B. Untersagung durch Instagram) keine ordnungsgemäße Durchführung gewährleistet ist.
17. DIESE PROMOTION STEHT IN KEINER VERBINDUNG ZU INSTAGRAM UND WIRD IN KEINER WEISE VON INSTAGRAM GESPONSERT, UNTERSTÜTZT ODER ORGANISIERT. BEI TEILNAHME AN DIESEM WETTBEWERB STELLEN ALLE TEILNEHMER INSTAGRAM VON JEGLICHEN ANSPRÜCHEN ODER JEGLICHER HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DEM WETTBEWERB FREI. INSTAGRAM STEHT NICHT ALS ANSPRECHPARTNER FÜR DAS GEWINNSPIEL ZUR VERFÜGUNG.